Die Bücherei
Entstehung und Entwicklung
Größe und Bestandsgliederung
Benutzungsordnung

Benutzungsordnung der gemeinsamen Bücherei Fridingen

1. Allgemeines
Die Stadtbücherei + Katholische Öffentliche Bücherei Fridingen ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Fridingen und der Katholischen Kirchengemeinde St. Martinus. Jedermann, auch auswärts wohnende Personen, können die Bücherei benützen und Bücher, Zeitschriften, Spiele, Kassetten, CD’s und DVD’s (im Folgenden Medien genannt) entleihen.


2. Anmeldung, Benutzerausweise
Zur Benutzung der gemeinsamen Bücherei wird bei der Anmeldung ein Benutzerausweis
(Barcode-Karte) ausgestellt. Die Erstausstellung ist kostenlos. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen.
Bei Verlust und der dadurch bedingten Neuausstellung müssen 2,00 € bezahlt werden.
Für Kinder und Jugendliche werden unabhängig von der Familie eigene Ausweise erstellt. Dies ist zwingend erforderlich wegen der Gebührenbefreiung von Kindern und Jugendlichen und der Auswertung der Statistik durch die Fachbehörden am Jahresende.
Namens- und Adressänderungen sind dem Büchereipersonal umgehend mitzuteilen.
Die Überlassung des Ausweises an Dritte ist unzulässig, außer bei Ehepartnern, oder im gleichen Haushalt lebenden Lebensgefährten. In diesen Fällen können beide Personen denselben Ausweis benützen!
Kinder können mit ihrem Ausweis keine Medien für Erwachsene (auch nicht für die Eltern) ausleihen !
Mit der Anmeldung erkennen die Benutzer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter gleichzeitig die Benutzungsordnung der Bücherei Fridingen an. Sie hängt gut sichtbar neben der Ausleihtheke in der Bücherei aus und wird zudem bei der Neuanmeldung jedem Benutzer ausgehändigt.
Der Ausweis ist unbedingt bei jeder Ausleihe vorzulegen.
Bei Nichtvorlage wird eine Gebühr für den dadurch entstehenden Mehraufwand in Höhe von -.50 € erhoben.


3. Ausleihe
Die Leihfristen betragen:
- für allgemeine Bücher 4 Wochen, Verlängerung ist um höchstens 2 Wochen möglich,
jedoch nur wenn keine Vormerkung für einen anderen Benutzer vorliegt.
- für aktuelle Bestseller mit entsprechender Kennzeichnung 2 Wochen, eine Verlängerung ist nicht möglich!
- für Spiele 4 Wochen, Verlängerung ist um höchstens 2 Wochen möglich, wenn keine Vormerkungen vorliegen.
- für Hörbücher und Kassetten 2 Wochen, Verlängerung ist um höchstens 2 Wochen möglich.
- für Zeitschriften 1 Woche (die aktuelle Ausgabe kann nicht ausgeliehen werden) eine Verlängerung ist nicht möglich.
- für DVD’s 1 Woche, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Das Büchereipersonal kann in begründeten Sonderfällen kürzere oder längere Fristen einräumen. Eine Verlängerung der Leihfrist ist persönlich, telefonisch während der Öffnungszeiten oder per E-Mail möglich. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht – insbesondere bei aktuellen Bestsellern, oder bei bereits vorbestellten Medien. Die abweichenden Öffnungszeiten (Schließung) durch Ferien oder Jahresabschlussarbeiten werden auf dem Ausdruck des bei jeder Ausleihe ausgehändigten aktuellen Leihbeleges, sowie durch Veröffentlichung im Gemeindemitteilungsblatt > donnerstags < bekannt gegeben.
Die Weitergabe von entliehenen Medien an Dritte ist grundsätzlich unzulässig.

 

4. Gebühren
Bei Erwachsenen (ab 16 Jahren) wird eine Jahresgebühr in Höhe von 20,00 € erhoben. Die entrichtete Jahresgebühr gilt für die Benutzung vom Zeitpunkt der Ausstellung 12 Monate lang.
Die Karte (bzw. Ausweis) ist grundsätzlich nicht übertragbar, jedoch können Ehepartner oder im gleichen Haushalt lebende eheähnliche Partner den Benutzerausweis, wie eingangs erwähnt, gemeinsam verwenden. Bei Alleinstehenden (Singleausweis) beträgt die Jahresgebühr 15,00 €
Für sporadische Leser gibt es die Möglichkeit des Erwerbs einer Quartalskarte zu 5,00 €, die auf drei hintereinander folgende Monate begrenzt ist. Die Quartalskarte ist ebenfalls nicht auf andere Personen übertragbar und kann beim Erwerb einer nachfolgenden Jahreskarte nicht angerechnet werden!

Für Schüler und Studenten über 16 Jahren beträgt die Jahresgebühr 10,00 €.
Dagegen sind Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre von allen Leihgebühren befreit, außer den
Entleihungen von DVD’s, für die grundsätzlich von allen Benutzern eine Gebühr von 1,00 € pro Medium und Woche erhoben wird.
Für die im Fernleihverkehr von anderen Bibliotheken besorgte Bücher ist pro Buch ein Versandkostenanteil in Höhe von 1,50 € zu entrichten.

Bei Überschreitung der Leihfrist und nach Ablauf einer evtl. gewährten Verlängerung fallen auch ohne schriftliche oder telefonische Mahnung grundsätzlich Versäumnisgebühren an !
Diese betragen:
- bei Büchern, Hörbüchern, Zeitschriften und Spielen und pro Medium und Woche 0,50 € + Portokosten.
- bei DVD’s pro Medium und Woche 1,00 € + Portokosten.
Der Benutzer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter hat alle Kosten zu tragen, die durch die Überziehung der Leihfrist und für die Durchsetzung der Rückgabe anfallen.
Die Mahngebühren sind von allen Benutzern, also auch von Kindern und Jugendlichen in voller Höhe zu entrichten.


5. Behandlung der entliehenen Medien
Die entliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln. Bei Verlust, Verschmutzung und Beschädigung ist entsprechender Schadenersatz zu leisten. Die Höhe des zu erbringenden Schadenersatzes legt die Büchereileitung fest.
Der Benutzer haftet auch für Schäden, die durch Missbrauch seines Benutzerausweises entstehen.
Entliehene DVD’s dürfen nur auf handelsüblichen Geräten und unter den von den Herstellerfirmen vorgeschriebenen technischen Vorraussetzungen abgespielt werden. Für etwaige Schäden, die dem Benutzer durch fehlerhafte Datenträger entstehen, übernimmt die Bücherei keinerlei Haftung.
Beschädigungen von entliehenen Medien jeglicher Art müssen grundsätzlich bei der Rückgabe gemeldet werden.

 

6. Spiele
Der Benutzer ist verpflichtet bei der Rückgabe die Vollständigkeit des zurück kommenden Spieles nachzuweisen. Beim Fehlen von Einzelteilen muss der Entleiher für die Kosten der Wiederbeschaffung aufkommen. Evtl. bereits bei der Ausleihe fehlende Teile werden durch das Büchereipersonal schriftlich bestätigt.


7. Videos und DVD’s
Die Ausleihe von DVD’s an Minderjährige erfolgt nur, sofern der Film für den Benutzer gemäß FSK-Altersfreigabe geeignet ist. Eine Ausgabe anderer Filme, für die der Benutzer noch zu jung ist, findet nicht statt.
Der Verleih erfolgt ausschließlich zum privaten Gebrauch. Der Benutzer hat sich grundsätzlich an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere derer des Urheberrechts, zu halten.

 

8. Verhalten in den Büchereiräumen
Das Rauchen, der Verzehr von Speisen und Getränken, Eis oder ähnlichen Dingen, sowie das Mitführen von Tieren ist in den Räumen der Bücherei nicht gestattet.
Das anwesende Büchereipersonal übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, Personen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, des Hauses zu verweisen. Im Übrigen ist den Anweisungen des Personals Folge unbedingt zu leisten.
Benutzer, die wiederholt oder in grober Weise gegen diese Benutzungsordnung verstoßen, können durch die Büchereileitung ganz oder zeitweise von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

 

9. Elektronische Datenspeicherung
Alle personen- und ausleihbezogenen Daten werden nur für verwaltungsinterne Zwecke elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Darüber hinaus verwendet die Bücherei die Adressdaten nur für die Benachrichtigung bei Zeitüberschreitungen im Leihverkehr und vereinzelt um über Neuerwerbungen oder unsere evtl. Veranstaltungen zu informieren.
Wir halten uns grundsätzlich an die gesetzlich geltenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes
und geben Ihre Daten auf keinen Fall an Dritte weiter.


Die Benutzer erkennen bei der Anmeldung
mit Ihrer Unterschrift auf dem Leserausweis
diese Benutzungsordnung als verbindlich an.

 

Stand: 14/02/2012